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Rechte und Pflichten
Für die Zeitarbeitsbranche gibt es seit dem 1. Januar 2004 einen bundesweiten Branchentarifvertrag, der für die Beschäftigten in der Zeitarbeit die Entgelt- und Rahmenbedingungen regelt. Er regelt aber auch die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit denen des Entleiher-Unternehmens.
Als Mitglied des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) wenden wir den iGZ/DGB–Tarifvertrag auch an. Den aktuellen Tarifvertrag können Sie sich hier >> Tarifverträge Zeitarbeit iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft herunterladen.